Ehemaligen Verdingkindern und Opfern administrativer Versorgung wurde von Behörden, Verwaltung und Institutionen schweres Unrecht zugefügt. Soweit sie noch am Leben sind, leiden sie bis heute unter ihrer Stigmatisierung und erhalten deshalb eine verdiente materielle Wiedergutmachung. Letztere darf gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) nicht beeinträchtigen. Die SP begrüsst die Haltung der SGK-S uneingeschränkt.

«Es darf nicht sein, dass ehemalige Verdingkinder und Administrativversorgte wegen des Solidaritätsbeitrags ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen verlieren oder dass der EL-Betrag aufgrund dieses Zuschusses gekürzt wird», sagt SP-Ständerat Paul Rechsteiner. Die SP ruft beide Räte dazu auf, der entsprechenden parlamentarischen Initiative der SGK-S zuzustimmen.

Die traurigen Vorgänge aus einem dunklen Kapitel Schweizergeschichte gehen nicht nur die Betroffenen, ihre Angehörigen und Nachkommen, sondern uns alle etwas an. «Der Solidaritätsbeitrag an ehemalige Verdingkinder und Administrativversorgte ist Teil der unglaublich wichtigen Rehabilitierung dieser Menschen», sagt Paul Rechsteiner. «Ihnen widerfährt mit der materiellen Wiedergutmachung ein Stück Gerechtigkeit. Umso wichtiger, dass dieser Beitrag bedingungslos und ohne Reduktion ausbezahlt wird.»  

29. Okt 2019