Die SP ist für ein Institutionelles Abkommen mit der Europäischen Union. Gleichzeitig setzt sich die SP für einen wirksamen Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz ein. Der vorliegende Abkommensentwurf lässt aber noch so viele Fragen offen, dass eine verantwortungsbewusste Meinungsbildung nicht möglich ist. Können Löhne und Arbeitsbedingungen weiterhin wirksam kontrolliert werden? Wer entscheidet im Streitfall? Was passiert mit den Service-public-Unternehmen? Der Bundesrat hat die Parteien aufgefordert, seinen Vertragsentwurf zu prüfen, hat allerdings keine Erläuterungen geliefert, die eine fundierte Stellungnahme ermöglichen würden. Die SP fordert Antworten vom Bundesrat auf diese und weitere Fragen. Er muss mit den Sozialpartnern und Europa eine Lösung finden, die dem Schutz der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen Rechnung trägt.

Die SP erwartet vom Bundesrat, dass er seine Antworten mit der EU abgleicht, damit keine Missverständnisse oder Interpretationsdifferenzen aufkommen. Im Hinblick auf eine ordentliche Vernehmlassung bei den Parteien und Verbänden sowie vor allem auf eine allfällige Volksabstimmung müssen alle absehbaren Unsicherheiten möglichst früh ausgeräumt werden. Eine Ablehnung des Institutionellen Abkommens an der Urne wäre der europapolitische Totalschaden, den es unter allen Umständen zu verhindern gilt.

Der Bundesrat hat seine Konsultation von Parteien und Verbänden auf Basis einer minimalen Dokumentation von 30 Seiten zum Institutionellen Abkommen eröffnet. Das wird der Tragweite und der Komplexität des Abkommens nicht annähernd gerecht, zeigt vielmehr den grossen Abklärungsbedarf auf. Darum wird die SP zusammen mit ihrer Stellungnahme zur Konsultation eine detaillierte Liste von Fragen einreichen, die der Bundesrat beantworten soll. Wenn das Abkommen einmal die Hürde einer Volksabstimmung nehmen soll, ist eine vollständige Abklärung insbesondere folgender Punkte nötig:

  • Flankierende Massnahmen: Wie kann das heutige Niveau beim Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen garantiert werden?
  • Staatliche Beihilfen: Inwiefern hat die Definition der EU von staatlichen Beihilfen Auswirkungen auf unsere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, unsere Kantonalbanken, unsere Energieunternehmen, unsere Spitäler, den kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsbau oder die Post?
  • Streitbeilegung: Wie werden im Konfliktfall die Verfahren innerhalb der Schweiz geregelt?
  • Unionsbürgerrichtlinie: Gibt es eine Möglichkeit, für ein Entgegenkommen bei der Unionsbürgerschaft im Gegenzug Zugeständnisse etwa beim Lohnschutz zu erhalten?

Der erste Punkt – der Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen – steht für die SP im Zentrum. Der Lohnschutz ist die Basis für die erfolgreiche europäische Integration der letzten 20 Jahre und die Voraussetzung für jede Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU. Für die SP gilt: Europäische Integration und Lohnschutz bedingen sich gegenseitig. Sowohl als auch – nicht entweder oder. 

05. Mär 2019