Der Bundesrat hat heute die Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann präsentiert. „34 Jahre nach der Einführung des Gleichstellungsartikels spricht sich der Bundesrat endlich klar für eine Lohngleichheit von Frauen und Männern aus“, stellt Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel fest. Auch wenn die SP Schweiz die eingeschlagene Richtung begrüsst, bedauert sie das völlige Fehlen von Konsequenzen für Unternehmen, die sich nicht an die neue Regelung halten wollen.

„Die Selbstregulierung der Lohngleichheit mittels freiwilliger Massnahmen ist definitiv gescheitert“ fasst Schneider Schüttel die Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte zusammen. „Was es jetzt braucht, sind verbindliche Ziele.“ Die Einführung einer Verpflichtung zu einer Lohnanalyse alle 4 Jahre bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedeutet einen grossen Fortschritt, um der Lohngleichheit einen Schritt näherzukommen. Auch wird die neue Regelung nicht zu einer merklichen administrativen Mehrbelastung für die Unternehmen führen. Jedoch scheint es der SP wichtig, dass die vom Unternehmen bestellte Kontrollstelle Stichproben machen kann. 

„Vom Vorwurf einer Lohnpolizei sind wir weit entfernt“, sagt Schneider Schüttel. Im Gegenteil: Die SP wird sich im Parlament dafür einsetzen, dass mindestens verbindliche Fristen für die Beseitigung von festgestellten Lohnungleichheiten festgesetzt werden.

18. Nov 2015