Eine griffige Regelung bei der Zulassung von Leistungserbringern ist zentral, um den ungebremst ansteigenden Kosten im Gesundheitswesen Einhalt zu gebieten. Die Bürgerlichen haben die gestern im Nationalrat angenommene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) aber derart verschlechtert, dass die Steuerungsmacht der Kantone zunehmend zu den Krankenkassen transferiert wird.

«Die KVG-Änderung ist zu einer Machtdemonstration der Krankenkassen verkommen, die das Zepter an sich reissen wollen», sagt SP-Nationalrätin Barbara Gysi. Die Vorlage wurde so modifiziert, dass sie nicht in Kraft tritt, wenn dies nicht gleichzeitig auch die «Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen» (EFAS) tut. «Diese Verknüpfung ist unhaltbar. Hier handelt es sich um Service public. Die Gewährleistung der Grundversorgung soll in der Hand des Staates und der Kantone bleiben.»

Die SP ist zudem über die mögliche Aufhebung des Vertragszwangs empört. Künftig sollen die Krankenkassen nicht mehr verpflichtet sein, mit allen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten zusammenzuarbeiten. Die Krankenkassen können so Rosinen picken und nur die ihnen genehmen Ärzte unter Vertrag nehmen. Ärztinnen und Ärzte mit vielen älteren und schwer kranken – und darum teuren – Patientinnen und Patienten könnten ausgeschlossen werden. «Gerade für chronisch Kranke ist dieser Mechanismus fatal», sagt Bea Heim. «So kann die SP dieser Vorlage nicht zustimmen.»

13. Dez 2018