Nach drei Jahrzehnten Marktversagen will der Bundesrat das seit 1981 in der Verfassung vorgeschriebene Prinzip «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» endlich durchsetzen. «Frauen haben das Recht auf den gleichen Lohn wie Männer. Die Absicht des Bundesrates, alle Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten zur Lohnanalyse zu verpflichten, ist ein guter Anfang», anerkennt SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel. «Um die Lohngleichheit in der Praxis auch durchzusetzen, werden aber konkretere Massnahmen notwendig sein». Die SP fordert deshalb in einem nächsten Schritt Kontrollen bei fehlbaren Unternehmen sowie mittelfristig eine Ausdehnung der Lohnanalysen auf alle Arbeitgeber.

Artikel 8 der Bundesverfassung sagt klipp und klar: «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit». Der Bundesrat hat nach zahlreichen gescheiterten, auf Freiwilligkeit basierenden Initiativen erkannt, dass der Markt nicht in der Lage ist, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. Deshalb ist der heutige Entscheid des Bundesrates, regelmässige Lohnanalysen für grössere Unternehmen verbindlich vorzuschreiben, für die SP historisch. Endlich besteht für Frauen in der Schweiz die Perspektive, dass das Prinzip «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» realisiert wird.

Die SP hält jedoch fest, dass die Lohnanalysen nur am Anfang eines längeren Prozesses stehen können. Jene Unternehmen, welche den Verfassungsauftrag zur Lohngleichheit nicht erfüllen, müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weiter ist zu prüfen, ob und wie die detaillierten Resultate der Lohnanalyse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Und schliesslich soll der Bundesrat die Methodik so weiterentwickeln, dass bis in ein paar Jahren sämtliche Unternehmen in die Lohnanalyse einbezogen werden können.

22. Okt 2014