Die SP unterstützt die Absicht des Bundesrates, nationale Programme für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung zu lancieren. Gleichzeitig weist der Bundesrat auf einen Schwachpunkt im bestehenden System hin: Qualität und Wirtschaftlichkeit zu garantieren, müsste eigentlich Aufgabe der Krankenkassen sein. Diesen Auftrag können oder wollen die privaten Versicherungen offensichtlich nicht erfüllen, weshalb der Bund korrigierend eingreifen muss. Ein Argument mehr für den Wechsel hin zu einer öffentlichen Krankenkasse, die ihre Aufgaben im Interesse der Versicherten auch wahrnehmen kann.

Der Bundesrat will die Qualität der Gesundheitsversorgung weiter stärken und die Sicherheit für Patientinnen und Patienten erhöhen. Das ist für die SP sehr begrüssenswert, denn Fehler und Komplikationen in der ärztlichen Behandlung belasten die Betroffenen und verursachen unnötige Mehrkosten in Millionenhöhe.

Allerdings gibt der SP die Begründung des Bundesrates zu denken. Ziel sei es, „die Zahl der nicht wirksamen, nicht effizienten und unnötigen Behandlungen und Eingriffe zu reduzieren, teure Fehl- und Überversorgungen zu vermeiden und damit die Qualität der Behandlung zu erhöhen“. Wäre das unter dem heutigen Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht eigentlich die Aufgabe der Krankenkassen? „In der Theorie ja“, erklärt SP-Vizepräsidentin Jacqueline Fehr, „nur ist es in der Praxis für die Kassen lukrativer, mittels Risikoselektion Junge und Gesunde anzuwerben und Alte und Kranke zu vergraulen, anstatt für mehr Qualität und Effizienz zu sorgen“.

Diesen Geburtsfehler des KVG gilt es zu beheben. Die Versicherungslobby will von einer Verbesserung des Systems mittels Verfeinerung des Risikoausgleichs allerdings seit Jahren nichts wissen. Deshalb bleibt nur der Systemwechsel hin zu einer öffentlichen Krankenkasse, über den das Stimmvolk diesen Herbst abstimmen kann. Denn nur die öffentliche Krankenkasse hat sowohl die Mittel wie auch das Interesse, sich im Sinne der Versicherten für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen einzusetzen. 

14. Mai 2014