Die SP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung schwerpunktmässig mit Fragen der Besteuerung und des Finanzplatzes beschäftigt. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich soll an den Bundesrat zurückgewiesen werden. Hingegen wird die SP-Fraktion dem Steueramtshilfegesetz zustimmen. Mit diesem Gesetz kommt die Schweiz dem Ziel eines sauberen Finanzplatzes einen - wenn auch kleinen - Schritt näher. In einer Grundsatzdebatte sprach sich die Fraktion zudem klar dafür aus, dass sie nur eine Unternehmenssteuerreform III akzeptieren wird, die zu keinen neuen Einnahmenausfällen führt, sondern im Gegenteil die Ausfälle der letzten Reform kompensiert.

Die SP-Fraktion beschloss, auf das Abkommen mit Frankreich, das die Doppelbesteuerung bei der Erbschaftssteuer regeln soll, einzutreten. Sie wird das Abkommen jedoch mehrheitlich an den Bundesrat zurückweisen. Die SP fordert den Bundesrat auf, möglichst bald neue Verhandlungen mit Frankreich aufzunehmen mit dem Ziel, ein Abkommen auszuhandeln, wie es bereits seit 1978 mit Deutschland besteht.

Dem Steueramtshilfegesetz wird die SP im Parlament zustimmen. Es gibt den Behörden zusätzliche Mittel im Kampf gegen die Steuerhinterziehung und macht den Finanzplatz Schweiz ein Stückchen sauberer. Für die Zukunft fordert die SP allerdings endlich die längst überfällige Gesamtschau und eine umfassende Strategie zum Umbau des Finanzplatzes. Anstatt von einer Notfallübung zur nächsten zu eilen, muss der Bundesrat die Altlasten zügig bereinigen und einen echten Informationsaustausch einführen. 

10. Dez 2013