Der Nationalrat hat heute einen ersten Schritt in Richtung eines zeitgemässen und gerechteren Unterhaltsrechts gewagt. „Es ist ein Fortschritt, dass der Anspruch eines Kindes auf Unterhalt künftig unabhängig vom Zivilstand der Eltern geregelt ist“, anerkennt SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel. Zu bedauern ist hingegen, dass das Problem der Mankoteilung im revidierten Unterhaltsrecht nicht gelöst wird. Somit haben in der Regel weiterhin die Frauen die Konsequenzen zu tragen, wenn nach einer Trennung das Geld nicht für alle Familienmitglieder reicht.

Mit der Änderung des Unterhaltsrechts verbessert sich die Stellung des Kindes. „Insbesondere Kinder unverheirateter Eltern profitieren von der Revision, das ist sehr erfreulich“, sagt Ursula Schneider Schüttel. Die Freiburger SP-Nationalrätin stellt jedoch auch klar, dass der Kampf für ein gerechtes Unterhaltsrecht mit den heute beschlossenen Änderungen noch längst nicht zu Ende ist. Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat hat verschiedene Anträge der SP für eine weitere Verbesserung der Stellung des Kindes zurückgewiesen, so auch jenen für einen Mindestunterhalt, der jedem Kind zustehen soll.

Das Hauptziel der Gesetzesrevision, nämlich die Schaffung einer Mankoteilung, die dem Gebot der Gleichstellung standhält, wurde trotz ausdrücklicher Aufforderung des Bundesgerichts nicht erreicht. Wenn nach einer Scheidung das Einkommen nicht für zwei Haushalte ausreicht, ist die unterhaltsberechtigte Person – heute meistens die Frau – die alleinige Leidtragende, weil sie aufs Sozialamt muss. Die SP schlägt für solche Fälle vor, den Fehlbetrag – also das Manko – zwischen den beiden Elternteilen und früheren Partnern aufzuteilen. 

19. Jun 2014