Die SP Schweiz nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Ständerat heute einer Motion zustimmte, die eine Korrektur des Kapitaleinlageprinzips einfordert. Der Kommissionsvorstoss sieht vor, dass Ausfälle über mehrere Millionen Franken Steuergelder, welche der öffentlichen Hand aufgrund der Unternehmenssteuerreform II verlustig gingen, durch eine Gesetzesänderung kompensiert werden müssen. Bislang hat sich die bürgerliche Mehrheit im Parlament mit allen Mitteln gegen diesen Schritt gewehrt, obwohl selbst das Bundesgericht die unhaltbare Informationslage bei der Volksabstimmung zu dieser Vorlage gerügt hat. Und überdies obwohl durch die Einführung des sogenannten Kapitaleinlageprinzips die Unternehmen nun über Jahre hinweg Kapitalreserven in der Höhe von 950 Milliarden Franken steuerfrei verteilen können werden. Dies stets zulasten aller und im Interesse einiger weniger Aktionäre. Für die SP ist klar, dass ohne die heute beschlossene Korrektur und dem Stopp eines neuen Steuerschlupfloches an der Urne auf absehbare Zeit keine Unternehmenssteuerreform mehr zu realisieren sein wird.

04. Dez 2012