Die rechte Mehrheit in der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will das Recht von Mieterinnen und Mietern, übertriebene Mietzinsaufschläge anzufechten, drastisch einschränken. Nur wer eine «persönliche oder familiäre Notlage» nachweisen kann, ist überhaupt noch berechtigt, einen überhöhten Anfangsmietzins anzufechten. Alle anderen Mieterinnen und Mieter dürfen nach dem Willen von FDP, SVP und CVP folgenlos übers Ohr gehauen werden.

Die Botschaft von SVP, FDP, und CVP an die Mieterinnen und Mieter sei unmissverständlich, meint SP-Nationalrätin Evi Allemann: «Abzocke bei der Miete und überrissene Mietzinserhöhungen bei Mieterwechseln sollen ok sein. Nur wer nachweislich bedürftig ist, darf sich überhaupt dagegen wehren; für die grosse Mehrheit der Mieterinnen und Mieter heisst es hingegen: Zahl oder zieh wieder aus!»

Das ist für die SP inakzeptabel, ist doch die Anfechtung von unangemessenen Mietzinserhöhungen fast die einzige Möglichkeit, die Mieterinnen und Mieter haben, um gegen die zu hohen Mieten in der Schweiz vorzugehen. Die Wirkung ist doppelt perfid: Einerseits wird der Kreis der Klageberechtigten drastisch reduziert. Andererseits wird durch die Pflicht zum Nachweis einer «persönlichen und familiären Notlage» eine zusätzliche Bürokratie-Hürde eingebaut. 

26. Jun 2017