In der Frage der Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich braucht es endlich eine definitive Lösung. Die SP begrüsst die Stossrichtung des bundesrätlichen Vorschlags, die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich auf Qualitätskriterien aufzubauen und unbefristet zu regeln. Den Versicherungen darf aber keine zusätzliche Macht in die Hände gegeben werden. Die SP sieht es daher positiv, dass die Zuständigkeit für die Zulassungen bei den Kantonen und nicht bei den Versicherern liegen soll.

Seit Jahren fordert die SP eine dauerhafte Regulierung der Zulassungen für die Leistungserbringer angesichts des überdurchschnittlichen Kostenanstiegs im ambulanten Bereich. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament hat das 2015 zum wiederholten Mal verhindert und lediglich ein neues Provisorium akzeptiert. Diese Hinhaltetaktik muss nun ein Ende haben. Es braucht eine definitive Lösung, um die Kosten von ambulanten Behandlungen in den Griff zu bekommen. „Der rasante Anstieg von Zulassungsgesuchen im Jahr 2012, als der Zulassungsstopp vorübergehend ausgesetzt war, hat gezeigt, dass eine staatliche Regulierung notwendig ist. Sonst nimmt die Zahl der Praxen und der medizinischen Leistungen rapide zu – auf Kosten der Allgemeinheit“, meint Marina Carobbio, SP-Vizepräsidentin und Nationalrätin.

Die SP warnt die bürgerliche Parlamentsmehrheit davor, den Zulassungsstopp mit der Vertragsfreiheit für Krankenversicherer verbinden zu wollen. Die SP stellt sich klar gegen dieses Vorhaben. Die Vertragsfreiheit gäbe den Versicherungen einen Machtvorteil gegenüber den Patientinnen und Patienten, indem Kassen nach Gutdünken Verträge mit Ärztinnen und Ärzten abschliessen könnten. „Wer von seiner Arztperson des Vertrauens behandelt werden will, kann sich nicht sicher sein, dass die Krankenkasse die Kosten längerfristig übernimmt“, befürchtet Marina Carobbio.

09. Mai 2018