Erstmals seit Jahrzehnten legt der Bundesrat eine IV-Revision vor, die die Chancen der Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt verbessern will und sich nicht nur an Sparzielen orientiert. Die SP unterstützt die Stossrichtung der Reform: Der Fokus auf Kinder und Jugendliche und die Früherkennung und Begleitung von Menschen mit psychischen Problemen hilft den IV-Bezügerinnen und IV-Bezügern und entlastet die IV-Kasse nachhaltig.

Die heute von Sozialminister Alain Berset präsentierte Reform beweist, dass eine Revision der Invalidenversicherung (IV) nicht zwangsläufig eine Abbauvorlage sein muss. Die Finanzprobleme der IV werden nicht gelöst, indem IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger stigmatisiert und Leistungen gekürzt werden. Vielmehr ist das Ziel der IV-Revision, Menschen mit körperlicher oder physischer Beeinträchtigung den (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Gelingt dies, sinken auch die Kosten für die IV – und zwar nachhaltiger als durch Leistungsabbau.

Die Einführung des stufenlosen Rentensystems unterstützt die SP im Grundsatz. Sie muss jedoch finanzneutral erfolgen und darf nicht von den Rechtsparteien missbraucht werden, um Rentenkürzungen durchzudrücken. Die SP setzt sich dafür ein, dass auch künftig ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent zum Bezug einer Vollrente berechtigt. Klar ist: Wenn die Rechten aus dieser austarierten IV-Revision eine reine Abbauvorlage machen wollen, wird die SP dies nicht mittragen. 

07. Dez 2015