Die SP Schweiz hat in ihrer Anhörungsantwort auf die Übergangsverordnung zum Zweitwohnungsbau klar betont, dass die Umsetzung in keinem Fall zu einer Verwässerung des Verfassungsartikels führen darf. Um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, muss die Arbeit für ein Ausführungsgesetz unverzüglich an die Hand genommen werden. Dieses Gesetz muss den Willen von Volk und Ständen unbedingt respektieren. Insbesondere kann die freie Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen nicht akzeptiert werden. Und: Die Zulassung von bewirtschafteten Zweitwohnungen schafft Umgehungsmöglichkeiten, welche kaum kontrollierbar sind. Die SP erachtet auch dies als nicht verfassungskonform. Beide Regelungen führen unweigerlich zur Erhöhung des Zweitwohnungsbestandes in Gemeinden, die bereits einen höheren Anteil als 20% aufweisen. Umnutzungen von Erst- in Zweitwohnungen sollen darum bewilligungspflichtig, neue bewirtschaftete Zweitwohnungen klar die Ausnahme bleiben.
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