Am 11. März 2012 sagten Volk und Stände Ja zur Begrenzung des Zweitwohnungsbaus. Die SP verlangt, dass dieser Volkswille umgesetzt wird. Der Verordnungsentwurf zur Zweitwohnungsinitiative, wie er heute vom Bundesamt für Raumentwicklung vorgestellt wurde, verwässert aus Sicht der SP Schweiz die Ziele des neuen Verfassungsartikels. Ab Annahme der Initiative dürfen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % keine Baubewilligungen für Zweitwohnungen mehr erteilt werden. Auch dürfen keine Erstwohnungen umgenutzt werden. Für die SP steht auch fest, dass flankierend zur Umsetzung der Initiative eine neue Tourismuspolitik eingeleitet werden muss.

Die Bevölkerung hat den ausufernden Zweitwohnungsbau, die Betonierung der Landschaft sowie die Bodenspekulation satt. Deshalb hat sie der Zweitwohnungs-Initiative zugestimmt. Für alle Gemeinden ist die 20%-Klausel bindend. Wo dieser Zweitwohnungs-Bestand überschritten wird, können keine neuen gebaut und grundsätzlich keine Erstwohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Dies haben die Stimmenden am 11. März klar zum Ausdruck gebracht und die SP wird diesem Volkswillen zum Durchbruch verhelfen.

Insbesondere die umfassende Umnutzungsfreiheit von Erstwohnungen, wie sie die Vernehmlassungsvorlage vorsieht, unterläuft die Wirkung des neuen Verfassungsartikels. Für die Zulassung von Umnutzungen braucht es begründete Kriterien. Verzögerungen und lockere Ausnahmebestimmungen wird die SP entschieden bekämpfen.

Verfassungswidrige Bestimmungen in der Verordnung schaffen Rechtunsicherheit. Im konkreten Anwendungsfall sind Beschwerden sicher. Anstelle einer Verwässerungspolitik fordert die SP für die betroffenen Regionen, dass die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative mit einer zukunftsweisenden und nachhaltigen Tourismuspolitik und -praxis verknüpft wird.

30. Mai 2012