15.06.2020
Am 27. September 2020 entscheidet die Stimmbevölkerung über die «steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten». Was verlockend als Familienförderung verkauft wird, ist reiner Etikettenschwindel. Die Vorlage trägt einen irreführenden Titel, kommt finanziell zur Unzeit, verfehlt ihr Ziel um 180 Grad und ist vor allem eines: unsozial. Von diesem Kinderabzug-Bschiss profitieren fast ausschliesslich Topverdiener-Familien, während Familien mit tiefen und mittleren Einkommen die Rechnung bezahlen. Weiter