23.10.2015In faktischer Überschreitung ihrer Kompetenzen hat die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) die Verordnung zum Krankenkassen-Aufsichtsgesetz (KVAV) verwässern lassen. Das ist demokratiepolitisch skandalös, denn Verordnungen sind Sache des Bundesrats. Es ist aber auch inhaltlich falsch, denn so können die Kassen weiterhin im stillen Kämmerchen Reserven frisieren und Prämien willkürlich festlegen. Der Bund und die Prämienzahlenden tappen im Dunkeln. Das vom Parlament verabschiedete Aufsichtsgesetz verkommt zur Makulatur.
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08.07.2015Auf Druck der Kassenlobby versuchen die bürgerlichen Parteien, das Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes über die Krankenkassen (KVAG) zu verhindern. Dabei hatten sie noch im Herbst 2014 die öffentliche Krankenkasse mit dem Argument bekämpft, die Initiative wäre nicht mehr nötig, weil genau dieses Aufsichtsgesetz die nötigen Reformen bringe. «Die Kassen verwalten 25 Milliarden an obligatorischen Prämiengeldern», warnt SP-Nationalrat Jean-François Steiert. «Wie bei anderen Versicherungen braucht es eine Aufsicht, die den Kassen auf die Finger schaut. Wenn das BAG die Prämien vor der Genehmigung genauer überprüft, dämpft das ausserdem den Prämienanstieg».
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Das von der SP seit Jahren geforderte Aufsichtsgesetz über die Krankenversicherung (KVAG) rückt einen Schritt näher. Der Nationalrat hat dem Gesetz zwar einige Zähne gezogen, es jedoch am Ende verabschiedet.
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Das Trauerspiel um eine verbesserte Aufsicht über die Krankenkassen ist seit gestern um einen Akt reicher. Die Kassenlobby hat via ihre bürgerlichen Vertreter in der Gesundheitskommission das KVAG aus den Traktanden für die Sommersession gekippt.
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"Die bürgerlichen Mitglieder der nationalrätlichen Gesundheitskommission missachten die Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler und stellen sich erneut in den Dienst der Krankenversicherungen", kommentiert Jacqueline Fehr, Vizepräsidentin der SP Schweiz, den heutigen Entscheid der SGK-N,
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