"Die bürgerlichen Mitglieder der nationalrätlichen Gesundheitskommission missachten die Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler und stellen sich erneut in den Dienst der Krankenversicherungen", kommentiert Jacqueline Fehr, Vizepräsidentin der SP Schweiz, den heutigen Entscheid der SGK-N, das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) zurückzuweisen. Die Rückweisung ist ein weiterer Griff in die Trickkiste, um den Krankenkassen freie Hand bei ihren Geschäften an den Grenzen der Legalität zu lassen. Dass dabei das System und der Versicherungsschutz zunehmend gefährdet werden, scheint den Bürgerlichen egal zu sein. Mit dem heutigen Entscheid der Kassenlobby entgehen den Familien Tausende von Franken, weil die Rückzahlung der zu viel bezahlten Prämien weiter verzögert wird. Für die SP ist klarer denn je: Die einzige Antwort zum Schutz der Interessen der Versicherten ist die öffentliche Krankenkasse, über die das Volk im kommenden Jahr abstimmen kann.

Die Krankenkassen schlittern seit Jahren von Skandal zu Skandal: Abzockerei bei der KPT, Prämienexplosion bei der EGK, Prämienklau bei der Supra. Die obligatorische Grundversicherung ist heute deutlich weniger stark kontrolliert als das viel kleinere Zusatzversicherungsgeschäft. Gerade mal zehn Personen hat das Bundesamt für Gesundheit zur Verfügung, um die über 60 Kassen mit fast 300'000 Versicherungsprodukten zu kontrollieren.

Trotz dieser offensichtlichen Aufsichtsmängel blockieren die Bürgerlichen in der SGK-N das geplante Aufsichtsgesetz. Damit verhindern sie auch, dass die in den letzten Jahren zu viel bezahlten Prämien an die Versicherten zurückerstattet werden. Mit der Rückweisung des Gesetzes ist die im Ständerat gefundene Lösung erneut grundsätzlich gefährdet. Den Familien in den grossen Kantonen entgehen damit Tausende von Franken, die stattdessen in den Werbeaufwendungen der Krankenkassen verschwinden. Ohne Aufsichtsgesetz kann das Problem auch künftig nicht gelöst werden. So haben die Versicherten weiterhin keine Gewähr, dass die Prämien für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. 

06. Sep 2013