Die letzten Umfragewerte sehen zwar nicht mehr so düster aus, doch gilt immer noch das Motto: Wir kämpfen bis zum Schluss gegen die gefährliche Service-public-Initiative. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger scheinen langsam aber sicher zu realisieren, dass hinter dem verführerischen Initiativtitel «Pro Service public» das Gegenteil steckt.

Ich habe früher selbst in einer Konsumentenschutz-Sendung gearbeitet. Ich war Moderator und Redaktor des Kassensturzes. Ich habe auch Artikel für den K-Tipp geschrieben. Die Leute des K-Tipps sind die Initianten der sogenannten «Pro Service public»-Initiative. Diese Leute wissen genau, wie man eine Geschichte zuspitzen muss, welche Titel attraktiv sind, wie man erboste Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen lassen muss, damit die Aufregung gross ist.

Es geht nicht um eine gute Story oder um Einschaltquoten. Es geht um die staatsnahen Betriebe, welche für unser Land unabdingbar sind.

Doch diesmal geht es nicht um eine gute Story oder um Einschaltquoten. Diesmal geht es um die staatsnahen Betriebe, welche für unser Land unabdingbar sind. Der Vorschlag der Initianten für eine Verfassungsänderung, welche gelinde gesagt sehr viele Fragen offen lässt, ist aus unserer Sicht mehr als gefährlich.

Seit Lancierung der Initiative versuchen die Initianten immer wieder zu erklären, was sie mit dem Initiativtext eigentlich genau gemeint haben. «Verzicht auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche» heisse nicht, dass man innerhalb des Betriebes den Gewinn nicht anderweitig einsetzen könne, sagen die Initianten. Oder die Formulierung «die Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen dürften nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen» bedeute, dass nur die Chefs nicht mehr verdienen dürften als eine Bundesrätin oder ein Bundesrat.

Ein Initiativtext, der die Verfassung der Schweizer Eidgenossenschaft ändern will, muss wasserdicht, muss juristisch hieb und stichfest sein.

Dementsprechend outete sich einer der Initianten in der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens. Er sagte, die Deutungshoheit des Initiativtextes liege bei den Initianten und nicht bei der Politik. Und da sagen wir klar: NEIN. Ein Initiativtext, der die Verfassung der Schweizer Eidgenossenschaft ändern will, muss wasserdicht, muss juristisch hieb und stichfest sein. Die Verfassung ist kein Jekami.

Die SP ist selbstverständlich auch für einen guten Service public und kämpft gegen den Abbau. Aber wir glauben, dass die Initiative mit dem Titel «Pro Service public» längerfristig den Service public enorm schwächt.

27. Mai 2016