Die Art und Weise, wie wir heute Medien nutzen und konsumieren, hat sich extrem stark verändert. Es gilt das Prinzip «alles – zu jeder Zeit und überall». Dieser Realität verschliessen sich die SP und die breite Öffentlichkeit nicht. Aus diesem Grund glaube ich, dass der mit RTVG-Revision vorgeschlagene Systemwechsel - weg von der Gerätegebühr hin zu einer günstigeren Haushaltgebühr - eine Mehrheit findet.

Heute bezahlen die Haushalte eine Radio- und Fernsehgebühr von 462 Franken im Jahr. Mit der Revision des Radio- und TV-Gesetzes (RTVG) zahlen sie weniger. Sie werden entlastet.

Haushalte werden entlastet

Gemäss Bundesrätin Doris Leuthard wird die neue Abgabe rund 400 Franken betragen. Die Abgabe wird – wie übrigens schon heute – vom Bundesrat in der Verordnung festgelegt. Insgesamt soll der Gebührenertrag mit der Revision konstant gehalten werden. Der Bundesrat erhält mit dem revidierten RTVG keine zusätzliche Kompetenz.

Die tiefere Abgabe wird möglich, weil es mit der pauschalen Haushaltsabgabe keine Schwarz-Konsumierenden mehr gibt. Auch räumt das revidierte Gesetz mit unnötiger Bürokratie auf. Der heutige Kontrollapparat der Billag kann abgebaut werden. Die Gebührenschnüffler der Billag gehören der Vergangenheit an. Kontrollen sind nur noch in einer Übergangszeit bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nötig. Sie beschränken sich jedoch auf Leute, die von der Möglichkeit des «Opting Out» Gebrauch gemacht haben.

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV und IV sind befreit

Wie bereits heute, so gilt auch mit dem revidierten RTVG: Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten sind von der Medienabgabe befreit. Aus diesem Grund waren gemäss Botschaft im Jahr 2011 rund 244’000 Personen von der Radio- und Fernsehgebühr befreit. Die Praxis der Befreiung führt zu Ertragsausfällen von rund 113 Mio. Franken. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, wird nicht mit der Medienabgabe belastet.

Heute hingegen werden nur schwer pflegebedürftige Heimbewohnerinnen und Heimbewohner von der Radio und Fernsehgebühr befreit. Das wird mit der Revision so bleiben, doch heute müssen sie (oder ihre Angehörigen) dazu ein spezielles Gesuch stellen. Das Gesuch wird nur bewilligt, wenn ein täglicher Pflegebedarf von mindestens 81 Minuten besteht. Für die Bewilligung benötigt die Billag eine schriftliche Bestätigung des Pflegebedarfs durch das Heim. Bürokratie pur, die mit einem Ja zum RTVG überflüssig wird. 

Referat an der Medienkonferenz des überparteilichen Komitees vom 20. April 2015

22. Apr 2015