Was läuft falsch im Steuerparadies Schweiz? Nun, ein erster Hinweis findet sich schon in der Frage, die ich eben gestellt habe. Ein «Steuerparadies» ist die Schweiz nämlich nur für ein paar wenige: Für Kapitaleigner, für grosse Konzerne oder eben für Erben grosser Vermögen. Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, wird mit jeder Steuerreform das Kapital entlastet, normale Einkommen und der Konsum jedoch mehr belastet. Jüngstes Beispiel sind die Pläne von SVP, FDP und CVP für die Unternehmenssteuerreform III: Schon wieder wollen sie den Unternehmen und den Aktionären Milliarden schenken. Und schon wieder sollen die normalen Steuerzahlenden – der Mittelstand – die Rechnung begleichen: Mit höheren Steuern, mehr Gebühren oder Staatsabbau.
Die Reform der Erbschaftssteuer ist deshalb weiss Gott kein radikales Projekt. Sie korrigiert nur frühere Fehler und schafft einen Ausgleich zwischen Kapital und Einkommen. Wenn selbst die Credit Suisse die Schweiz als Land mit «sehr hoher Ungleichheit» in Sachen Vermögensverteilung bezeichnet, müssen die Alarmglocken läuten. Unter den entwickelten Wirtschaftsnationen ist laut CS der Reichtum nur noch in Hong Kong und den USA ähnlich ungleich verteilt. Eine Spitzenposition, auf welche die Schweiz nicht stolz sein kann.
Die Reform der Erbschaftssteuer ist weiss Gott kein radikales Projekt. Sie korrigiert nur frühere Fehler und schafft einen Ausgleich zwischen Kapital und Einkommen.
Wenn immer weniger Leute immer mehr besitzen, ist das mittel- bis langfristig ein Problem. Ein Problem für die Wirtschaft, weil die Kaufkraft schwindet, aber auch ein Problem für die Demokratie. Deshalb unterstützt die SP die Initiative für eine Reform der Erbschaftssteuer. Mit dem Freibetrag von 2 Millionen – respektive 4 Millionen für Ehepaare – stellen wir sicher, dass nur die 2 Prozent grössten Erbschaften in der Schweiz besteuert werden. 98 Prozent sind also steuerfrei – und zwar künftig wirklich steuerfrei. Heute ist nämlich so, dass in vielen Kantonen Geschwister, Neffen, Nichten oder Nicht-Verwandte sehr wohl Erbschaftssteuer zahlen. Und das nicht zu knapp. Ein Beispiel: In Basel-Stadt werden Erbschaften an Nicht-Verwandte – zum Beispiel an Götti-Kinder – mit 49 Prozent besteuert, bei einem Freibetrag von gerade einmal 2‘000 Franken. Die Reform entlastet also den Mittelstand sowie die kleinen und mittleren Erbschaften vollständig von der Erbschaftssteuer.
Ich werde oft gefragt, wie ich als Ständerat aus dem Agrarkanton Freiburg die Erbschaftssteuer unterstützen kann. Ich empfehle den Leuten dann jeweils, den Initiativtext genau zu lesen: Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe «gelten besondere Bestimmungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben». Wir sagen es offen: Landwirtschaftsbetriebe, die weitergeführt werden, zahlen auch künftig keine Erbschaftssteuern. Und für KMU soll ein Freibetrag von 50 Millionen und ein reduzierter Satz von 5 Prozent gelten. Damit ist kein Unternehmen gefährdet und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das bürgerliche Parlament hier schärfere Regelungen beschliessen möchte.
Landwirtschaftsbetriebe, die weitergeführt werden, zahlen auch künftig keine Erbschaftssteuern. Und für KMU soll ein Freibetrag von 50 Millionen und ein reduzierter Satz von 5 Prozent gelten. Damit ist kein Unternehmen gefährdet und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das bürgerliche Parlament hier schärfere Regelungen beschliessen möchte.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Satz zur Verwendung des Geldes sagen. Die Erbschaftssteuer würde rund 3 Milliarden Franken pro Jahr einbringen. Im Initiativtext ist festgelegt, dass zwei Drittel davon, also rund 2 Milliarden, an die AHV gehen und ein Drittel, also rund 1 Milliarde, den Kantonen zugutekommt. Nicht, dass die AHV ein Sanierungsfall wäre. Aber unsere Gesellschaft wird älter und das fordert unser bewährtes und wichtigstes Sozialwerk heraus. Die AHV wird in den nächsten Jahrzehnten zusätzliche Mittel brauchen. Und es ist sinnvoller und sozialer, diese Mittel von den Reichsten unserer Gesellschaft, zumeist bereits Rentner, zu holen als die Beiträge zu erhöhen, die Renten zu senken oder eine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer zu bewerkstelligen.
Die SP ist die Partei der AHV. Die SP ist die Partei der Steuergerechtigkeit. Beide Anliegen werden mit der Initiative gestärkt. Deshalb sagt die SP am 14. Juni aus Überzeugung Ja zur Reform der Erbschaftssteuer.
Referat an der Medienkonferenz zum Start der Kampagne für die Erbschaftssteuer am 17. April 2015 in Bern