Die SP unterstützt die vom Ständerat beschlossene Lösung des Dilemmas zwischen dem Verfassungsartikel 121a und den Bilateralen Verträgen. Die Massnahmen zum Schutz der inländischen Arbeitnehmenden reduzieren die Abhängigkeit vom Ausland und verletzen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit nicht. So kann das Umsetzungsgesetz bis zum Ende der Wintersession verabschiedet und der Bilaterale Weg fortgesetzt werden.

Folgt der Nationalrat dem Ständerat, wird das Parlament am 16. Dezember in der Schlussabstimmung die Umsetzung von Artikel 121a beschliessen können. So wird die von den Initianten gesetzte Frist eingehalten. Und so werden die Bilateralen Verträge nicht verletzt. Beides sind Voraussetzungen für die Fortführung des wichtigen Forschungsabkommens Horizon 2020 und für den Erhalt der Bilateralen Verträge.

Dass die SVP die Bilateralen Beziehungen zur EU kappen will und dafür auch gravierende wirtschaftliche Verwerfungen in Kauf nimmt, ist nichts Neues. Hingegen spielt neuerdings auch die CVP ein gefährliches Spiel. Ihre Vorschläge mit einer Blankokompetenzdelegation an den Bundesrat stehen klar im Widerspruch zur Verfassung und zum Freizügigkeitsabkommen. Damit gefährdet die CVP aus parteipolitischer Taktik die Bilateralen Verträge. Wenn sie die von ihr immer in Anspruch genommene Rolle als Lösungsbringerin ernst nimmt und nicht als Totengräberin der Bilateralen in die Geschichte eingehen will, sollte die CVP ihre Position spätestens im Nationalrat überdenken.  

01. Dez 2016