Die Schweizer Luftfahrtindustrie ist eine Schlüsselinfrastruktur unseres Landes – sei es hinsichtlich der zehntausenden von Arbeitsplätzen, die sie derzeit garantiert, des Tourismus, der Exportindustrie oder der Standortattraktivität. Zwar operiert sie in einer Branche, in welcher globale Risiken in den Gewinnmargen einkalkuliert werden müssen und die sich im Hinblick auf den Klimawandel radikal anpassen muss. Da die Corona-Pandemie in ihrer Wucht und ihren Auswirkungen jedoch kaum vorhersehbar war und die Branche hart trifft, ist Hilfe für die Luftfahrt gerechtfertigt. Für die SP Schweiz ist es aber zwingend, dass das Hilfspaket international koordiniert und an strikte Bedingungen im Sozial- und Umweltbereich geknüpft sein muss.

Die SP fordert, dass eine Staatshilfe an die Luftfahrt folgende Bedingungen erfüllen muss:

Rückzahlbare Kredite und finanzielle Transparenz: Die Kredite müssen voll zurückgezahlt und verzinst werden. Konkret heisst das, dass die Hilfe vollumfänglich zurückgezahlt werden soll, sobald es die Gewinne zulassen. A-fonds-perdu-Beiträge sind nur für Umschulungsmassnahmen für das Personal oder für Nachhaltigkeitsmassnahmen zulässig. Die Swiss gehört zusammen mit der AUA (Österreich) zum deutschen Lufthansa-Konzern. Die entsprechenden Finanzflüsse in der aktuellen Krise müssen vollständig offengelegt werden. Staatliche Hilfspakete und die daran geknüpften Bedingungen müssen staatsübergreifend koordiniert werden. Die Schweiz kann und soll hier nicht allein entscheiden.

Beschäftigungsgarantie: Die Staatshilfe muss an eine Beschäftigungsgarantie gebunden sein. Das heisst: Keine Entlassungen während der gesamten Dauer der Hilfe. Die Swiss beispielsweise hat sehr schnell Kurzarbeit eingeführt und profitiert damit bereits von sozialer Unterstützung. Es darf auch nicht zu einer (weiteren) Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen kommen. Viele der Beschäftigten arbeiten auf Abruf. Die SP ist sich bewusst, dass 80 % eines Salärs im tieferen Lohnsegment kaum zum Leben ausreichen. Die Partei fordert deshalb eine freiwillige Aufstockung der Beträge durch die Arbeitgeber.

Keine Dividenden, Aktienrückkäufe und Boni: Bis zur vollen Rückzahlung der Kredite dürfen die Unternehmen keine Dividenden ausschütten. Es dürfen keine Kapitaleinlagen zurückbezahlt und keine Neuinvestitionen in Anlagevermögen getätigt werden, mit Ausnahme von Ersatzinvestitionen. Alle berücksichtigen Unternehmen haben während der gesamten Dauer der Hilfe und bis zur vollen Rückzahlung der Kredite auf die Zahlung von Boni an Mitglieder der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte zu verzichten.

Nachhaltige Strategie: Der Flugverkehr ist grundsätzlich sehr klimaschädlich. Deshalb müssen sich die Unternehmen zu einer langfristigen Strategie verpflichten, die Klimapolitik und Nachhaltigkeit berücksichtigt. Konkret: Kein Widerstand gegen die Flugticketabgabe, Beteiligung an der Entwicklung synthetischer Flugtreibstoffe, Umschulungsplan für das Personal mit Blick auf die zukünftigen Entwicklungen der Luftfahrtindustrie. 

08. Apr 2020