Die Wirtschaftskommission des Nationalrats WAK-N will den Arbeitnehmerschutz verbessern: Die Kommission fordert eine deutliche Stärkung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, welche im Interesse aller Arbeitnehmenden und nicht bloss einiger Grossunternehmer sind. So soll eine Solidarhaftung eingeführt werden, damit Firmen, welche Aufträge an Drittunternehmen weitergeben, bei Lohndumping haftbar gemacht werden können. Die Einführung dieser Solidarhaftung im Baugewerbe ist im Sinne der Angestellten und sorgt für gleich lange Spiesse für mittelständische und kleine Unternehmen, welche im Vergleich zu den Grossfirmen bislang benachteiligt werden. Die SP-Fraktion wird sich auch im Nationalrats-Plenum für diese dringend notwendige Stärkung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit einsetzen. Ein Ja zur Personenfreizügigkeit bedingt effiziente flankierende Massnahmen, welche die Schweiz vor Lohndumping schützen.

22. Okt 2012