Exzessiver Alkoholkonsum ist gefährlich und kann Schäden und Probleme verursachen. Für die SP ist klar, dass diesem Umstand mit einem Ausbau der Prävention sowie durch Regulierungen beim Alkoholverkauf begegnet werden muss. Die heute in der Gesundheitskommission des Nationalrats diskutierte Kostenüberwälzung auf die Patienten lehnt die SP strikte ab. Damit würde eine schwammige Regelung geschaffen, das Solidaritätsprinzip ausgehebelt und Menschenleben gefährdet.

Während die jährlich konsumierte Menge Alkohol in der Schweiz zurückgeht, ist ein Anstieg der mit Alkoholexzessen verbunden Schäden und Probleme zu beklagen.

Die SP fordert deshalb, möglichst früh anzusetzen und vor allem die Präventionsmassnahmen zu stärken. Die Einführung von Mindestpreisen für hochprozentigen Alkohol, die Einschränkung der nächtlichen Verkaufszeiten sowie das Verbot von Discount- und Lockvogel-Angeboten wären aus Sicht der SP griffige Massnahmen, die negativen Folgen des Alkoholkonsums speziell bei Jugendlichen einzudämmen. Leider hat die WAK-N diese Woche alle Vorschläge für mehr Prävention deutlich zurückgewiesen eine Chance verpasst, den Trend zu immer stärkerem, immer billigerem und immer mehr Alkohol zu brechen.

Anstatt Schäden und Exzesse zu minimieren, will die bürgerliche Mehrheit das Problem nachgelagert über das Portemonnaie lösen, wie die heutige SGK-Diskussion zur parlamentarischen Initiative Bortoluzzi zeigt. Der Vorschlag, dass Patienten ihre Behandlungskosten selbst tragen müssen, wenn sie wegen Alkoholkonsum hospitalisiert wurden, ist brandgefährlich:

  • Mit diesem Vorschlag werden Menschenleben aufs Spiel gesetzt, wenn Jugendliche aus Angst vor untragbaren finanziellen Repressalien sich nicht mehr ärztlich behandeln lassen.
  • Das bewährte Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung wird ausgehebelt: Wenn Alkoholpatienten die Kosten erst einmal selbst tragen müssen, dürfte es nicht mehr lange dauern, bis die Versicherungslobby dieses Prinzip auch auf RaucherInnen, Übergewichtige oder RisikosportlerInnen ausweiten möchte.
  • Die Eingrenzung auf so genannte „Komatrinker“ ist nicht praktikabel und belastet das medizinische Personal mit unnötiger Bürokratie. Wie soll zum Beispiel festgestellt werden, ob es sich bei einem alkoholisierten Patienten um einen Gelegenheitstrinker (muss Kosten selbst tragen) oder um einen Alkoholkranken (Versicherung trägt die Kosten) handelt?

Die SP fordert die bürgerlichen Parteien auf, das weit verbreitete Unbehagen über zunehmende Alkoholexzesse ernst zu nehmen. Es gilt, Exzesse durch Prävention und Aufklärung zu verhindern und nicht durch eine Überwälzung der Kosten auf die Patienten fahrlässig gesundheitliche Schäden zu riskieren. 

16. Aug 2013