Die SP nimmt die heute publizierten GfS-Umfragewerte zu den Abstimmungen vom 14. Juni zur Kenntnis. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb die Erbschaftssteuer, von der 98 Prozent der Bevölkerung profitieren und die 4 Milliarden Franken pro Jahr zur Finanzierung der AHV beiträgt, nicht mehr Unterstützung findet. Auf der Kippe steht das RTVG. Trotz der unsäglichen Polemik des Gewerbeverbands vertraut die SP darauf, das sich die rationalen Argumente pro RTVG durchsetzen werden: Die Revision senkt die Gebühren pro Haushalt auf 400 Franken; und sie stärkt mit der Unterstützung der Sprachminderheiten den nationalen Zusammenhalt.

Sage und schreibe 76 Milliarden Franken werden in der Schweiz jedes Jahr vererbt. Die Volksinitiative zur Reform der Erbschaftssteuer brächte also pro Jahr rund 6 Milliarden ein, davon 4 Milliarden für die AHV. «Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stehen am 14. Juni vor der Wahl», erklärt Initiantin und SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. «Wollen sie die AHV über die Besteuerung von Millionen-Erbschaften finanzieren, was nur die zwei Prozent Reichsten betrifft; oder über Lohnbeiträge und Mehrwertsteuer, wovon alle betroffen wären». 4 Milliarden Franken entsprechen nämlich rund 1.3 Lohnprozenten, einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von 8 auf 9 Prozent oder einer Anhebung des Rentenalters um eineinhalb Jahre.

Eine Entlastung der privaten Haushalte brächte auch das RTVG. Bei einer Annahme sinken die Gebühren von 460 auf 400 Franken. Alle Kleinunternehmen bis 500‘000 Franken Umsatz – das sind 75 Prozent der Unternehmen im Land – werden von der Gebühr ganz befreit. Ein Nein zum RTVG wäre auch ein Affront für die sprachlichen Minderheiten im Land. «Dank der Solidarität der Deutschschweiz haben Romands, Tessiner und Rätoromanen Zugang zu einem qualitativ hochstehenden Service Public», so der Waadtländer SP-Nationalrat Roger Nordmann. Neben der SRG sind auch 50 Privatradios und 13 regionale TV-Sender von den Gebühren abhängig. Diese demokratische und kulturelle Errungenschaft gilt es im Interesse des nationalen Zusammenhalts zu schützen. 

03. Jun 2015