Mit dem Umsetzungsgesetz zum Artikel 121a hat das Parlament den Widerspruch zwischen Verfassung und Bilateralen aufgelöst. Die nächsten Aufgaben bestehen darin, den Schutz der hiesigen Arbeitnehmenden auszubauen und das Verhältnis zu Europa zu konsolidieren. Ein allfälliger RASA-Gegenvorschlag sollte darum keine inhaltsleere Reparaturübung sein, sondern das Verhältnis der Schweiz zu Europa fortentwickeln.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich nicht weniger als fünf Mal für die bilateralen Verträge mit der EU ausgesprochen. Darum war es richtig vom Parlament, den Artikel 121a umzusetzen, ohne die Bilateralen in Frage zu stellen.

Die RASA-Initiative war als Sicherheitsnetz zur Rettung der Bilateralen sehr wertvoll. Darum verschliesst sich die SP einem Gegenvorschlag nicht. Allerdings hält es die SP für zielführender, die Verfassung nicht einfach zu «reparieren», sondern sie weiterzuentwickeln. Nur die Übergangsbestimmungen zu Artikel 121a zu streichen, ergibt keinen Mehrwert. Die SP bevorzugt einen RASA-Gegenvorschlag, der die guten Beziehungen zu Europa festigen und fortentwickeln will.

21. Dez 2016