Die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung muss bis Ende Wintersession unter Dach und Fach sein, damit das Forschungsprogramm Horizon 2020 weitergeführt werden kann. Die SP hat deshalb Verständnis für das Vorgehen des Bundesrats, einen Gegenvorschlag zur RASA-Initiative anzukündigen, sich inhaltlich jedoch noch alle Optionen offen zu lassen.

Mit falschen Versprechungen hat die SVP die Schweiz in eine unmögliche Situation gebracht. Das Parlament stand vor der Wahl, die Zuwanderungsinitiative wortgetreu mit Höchstzahlen und Kontingenten umzusetzen oder die bilateralen Verträge zu erhalten. Denn die Kündigung der Bilateralen ist durch Artikel 121a gerade nicht vorgegeben. Dass sich die Mehrheit des Parlaments in dieser Situation für die Fortführung des demokratisch legitimierten Abkommens über die Personenfreizügigkeit entschied, war richtig und ist im Interesse des Landes.

Die SP wird alle Möglichkeiten prüfen, um die Schweiz nach der Umsetzung von Artikel 121a aus der Sackgasse herauszuführen, in die sie die SVP gebracht hat. Der Weg über einen Gegenvorschlag zur RASA-Initiative bietet eine solche Möglichkeit. Richtig ist jedoch in der momentanen Situation, dass der Bundesrat wartet, bis das Parlament das Umsetzungsgesetz zu Artikel 121a definitiv beschlossen hat, bevor er sich inhaltlich auf einen RASA-Gegenvorschlag festlegt.

26. Okt 2016