04.12.2015Kein Verbot von Bonus-Festlegung im vornherein, keine Bonus-Steuer, keine Rückerstattungsklage bei Bereicherung des Kaders auf Kosten der Gesellschaft, keine Pflicht zur Festlegung des Verhältnisses von festen und variablen Lohnbestandteilen in den Statuten – der Bundesrat hat der Revision des Aktienrechts die allermeisten Zähne gezogen. Erfreulich ist hingegen, dass der Bundesrat eine Geschlechterquote von 30 Prozent für Verwaltungsräte und 20 Prozent für Geschäftsleitungen vorsieht. Positiv ist auch, dass die milliardenschwere Rohstoffbranche künftig besser kontrolliert wird.
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